Wissenswertes über:
Sorgerecht und Umgangsrecht Beratung Berlin
Wenn Kinder mit im Spiel sind, ist eine Trennung oder Scheidung eine noch größere Herausforderung als ohnehin schon.
Fragen kommen auf, die unbedingt geklärt werden müssen, um den Eltern, aber vor allem den Kindern die Trennung so stressfrei wie möglich zu machen. In Berlin bieten Umgangsrecht Beratungen oder auch Beratung zum Sorgerecht eine Hilfe für Familien in schwierigen Situationen. Auch das Jugendamt steht mit einer Umgangsrecht Beratung zur Seite.
Vor allem sollte man aber sich ausgiebig mit dem Umgangs- und Sorgerecht auseinandersetzen. Dazu muss man verstehen, wie sich die beiden Begriffe unterscheiden und warum diese wichtig sind.
Das Sorgerecht beschäftigt sich mit der Verantwortung eines oder beider Elternteile für das Kind wichtige Entscheidungen rund um dessen Lebensführung zu treffen. Dazu gehören unter anderem die Gesundheitsfürsorge (zum Beispiel medizinisch notwendige Eingriffe) oder alle Themen um die Finanzen des Kindes (beispielsweise eine Kontoeröffnung). Bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern kann das Sorgerecht auf beide Elternteile aufgeteilt, oder nur einem Elternteil zugewiesen werden.
Das Sorgerecht lässt sich in vier Teilbereiche einteilen:
- Gesetzliche Vertretung
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Vermögensfürsorge
- Gesundheitsfürsorge
Das Umgangsrecht befasst sich mit dem regelmäßigen Kontakt zum Kind und auch vom Kind zu den Eltern. Denn auch das Kind hat ein Recht darauf, mit beiden Elternteilen regelmäßigen Kontakt zu haben. Dabei ist es nicht relevant, ob eines der beiden Elternteile Sorgerecht für das Kind hat oder nicht. Neben dem Recht zum persönlichen Kontakt besteht auch das Recht auf telefonischen beziehungsweise schriftlichen Kontakt (zum Beispiel per SMS oder E-Mail) und auch das Recht, das Kind beschenken zu dürfen. Bei einer Umgangsrecht Beratung kann alles festgelegt werden, sei es die Häufigkeit oder die Regelmäßigkeit.
Im Vordergrund sollte sowohl beim Sorgerecht, als auch beim Umgangsrecht, immer das Wohl des Kindes stehen. Wenn also der Umgang zu einem Elternteil ein erhebliches Risiko für das Kind darstellt, kann es in einzelnen Fällen entzogen werden. Das Gleiche gilt auch für das Sorgerecht, wenn beispielsweise das Kind durch das sorgerechshabende Elternteil körperliche Gewalt erfährt.
Aber auch andere Fragen sollten sicher beantwortet werden können, um das Wohl des Kindes abzusichern. Wie soll das mit dem Unterhalt geregelt werden? Der Unterhalt ist für denjenigen, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, gesetzlich verpflichtend und durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Für viele Eltern ist diese neue Lebenssituation eine große Herausforderung, die nicht selten in Streitereien und Unstimmigkeiten ausgeht.
Mit einer Erziehungs- und Familienberatung haben Eltern einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite, der unvoreingenommen und vor allem für die Interessen des Kindes entscheiden kann. Mütter und Väter können eine Umgangsrecht Beratung oder auch eine allgemeine Familienberatung in Anspruch nehmen, um offene Fragen zu klären.
In Berlin ist eine Familienberatung und damit auch eine Umgangsrecht Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte. Dabei muss es nicht nur um eine Trennung oder Scheidung gehen. Die Beratung in Berlin beinhaltet auch Antworten zu Fragen der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Auch online ist in Berlin eine Familienberatung möglich.
Wichtig ist zu erwähnen, dass nicht nur Erziehungsberechtigte, sondern auch Kinder und Jugendliche von einer Umgangsrecht Beratung Gebrauch machen können.